1. Allgemeines – Geltungsbereich
Dem Angebot der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde.
Mit Aufgabe der Bestellung erklärt der Kunde sein Einverständnis mit der Geltung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende oder sie ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen den Auftrag erteilen zu wollen.
Abweichungen von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
2. Preise und Auftragserteilung
a) Alle Preise sind Nettopreise, auf welche noch die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer gerechnet wird. Die Preise gelten ab Werk. Transport und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.
b) Die Preise gelten vom Tag des Vertragsabschlusses an 4 Monate. Bei Vereinbarung einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten sind wir berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung von Material eingetretene Kostensteigerungen durch Preiserhöhungen an den Kunden weiterzugeben.
3. Lieferung
a) Nur schriftlich bestätigte Bestellungen gelten als angenommen und können ausgeliefert werden. Hat der Besteller die Art des Versandes nicht bestimmt, wird sie von uns ausgewählt.
b) Die Lieferzeit wird für jeden Vertrag gesondert vereinbart unter Berücksichtigung unseres voraussichtlichen Leistungsvermögens und versteht sich Vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse.
c) Soweit sich die Fertigstellung und Ablieferung des Leistungsgegenstandes bei uns oder bei unseren Unter- oder Zulieferanten durch höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Beschlagnahme, Aufstand, Ausschusswerden eines wichtigen Arbeitsstückes, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materiallieferung, Streik, Aussperrung oder ähnliche Ereignisse verzögert, tritt eine entsprechende Verlängerung der Lieferfrist ein.
Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigt haben.
d) Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfung berechtigen uns zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Vertrag.
e) Nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist ist der Kunde berechtigt, uns schriftlich eine zweiwöchige Nachfrist, beginnend vom Tage der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, zur Lieferung zu setzen und bei Nichteinhaltung dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
f) Da wir Material zur Herstellung der verkauften Ware und zum Teil auch die verkaufte Ware insgesamt von einem Vorlieferanten beziehen, sind wir und der Besteller zum Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt, wenn wir drei Monate nach dem Zeitpunkt zu dem wir vertraglich zur Lieferung verpflichtet sind, die Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, von unseren Vorlieferanten nicht in vertragsgerechter Qualität erhalten haben, obwohl wir ein ausreichendes Deckungsgeschäft abgeschlossen und alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um die Vorbelieferung sicherzustellen.
4. Beanstandungen und Gewährleistung
a) Von uns gelieferte Waren sind sofort nach Erhalt auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu prüfen.
b) Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich zu rügen. Andernfalls verliert er seine diesbezüglichen Gewährleistungsansprüche.
c) Soweit der Kunde Kaufmann ist, gilt folgendes:
Offensichtlich und bei ordnungsgemäßer Untersuchung – sofern eine solche im ordnungsgemäßen Geschäftsgang tunlich ist – hat der Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung der Ware zu rügen.
Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.
d) Ist die Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Bei Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung -Minderung- oder Rückgängigmachung des Vertrages -Wandlung- verlangen.
Der Verkauf gebrauchter Sachen erfolgt unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung.
5. Haftung
Wir haften in vollem Umfang für Schäden, die auf vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen verursachten Vertragsverletzungen beruhen. Bei einfach fahrlässigen Vertragsverletzungen haften wir nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt.
6. Zahlung
a) Der Rechnungsbetrag ist spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Lieferdatum zur Zahlung fällig.
b) Erstaufträge werden per Nachnahme oder Vorkasse geliefert, sofern nichts anderes vereinbart ist.
c) Zahlungen sind nur dann schuldtilgend geleistet, wenn sie unmittelbar an uns oder auf unser Bankkonto oder an einen von uns schriftlich zum Geldempfang Bevollmächtigten erfolgen.
d) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank p.a. zu fordern.
e) Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
f) Bei Zahlungsverzug des Bestellers, Scheck, Wechselprotesten oder Zahlungseinstellung gleicher welcher Art, sind alle unsere Forderungen gegen den Schuldner sofort fällig. Vereinbarte Rabatte und vereinbarte sonstige Preisnachlässe gelten dann rückwirkend als nicht vereinbart.
g) Eine Aufrechnung durch den Besteller ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur Kaufpreiszahlung vor.
b) Soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Vertragspartner tritt in diesem Fall schon bei Kaufvertragsabschluss die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab.
c) Übersteigt der Wert der uns zur Sicherheit dienenden und unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes unsere Gesamtforderung um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen unseres Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
d) Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt, die uns von diesem zu benennenden Kunden vom Übergang der Forderungen zu benachrichtigen und anzuweisen, Zahlungen an uns zu leisten.
8. Rücktrittsrecht des Versenders
Wir brauchen nicht zu liefern und können ohne Verpflichtungen zum Schadenersatz vom Vertrag zurücktreten, wenn uns unser Kunde über seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben gemacht hat oder seine Zahlungen eingestellt hat.
9. Annahmeverzug
Wenn der Kunde bei Annahmeverzug nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist zur Abnahme der Waren die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 10% des Nettobestellpreises ohne Abzüge fordern.
Die Schadenersatzzahlung ist entsprechend höher oder niedriger, wenn wir einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.
10. Abschlussort und Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Emmerich, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Ausländische Besteller unterwerfen sich dem deutschen Recht.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, dann wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.